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   OVG Niedersachsen, 08.06.2012 - 13 LB 20/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13449
OVG Niedersachsen, 08.06.2012 - 13 LB 20/12 (https://dejure.org/2012,13449)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.2012 - 13 LB 20/12 (https://dejure.org/2012,13449)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 13 LB 20/12 (https://dejure.org/2012,13449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kosten einer Ersatzvornahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs. 1 Nds. SOG; § 64 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Nds. SOG
    Möglichkeit des Sofortvollzugs bei Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr im Falle der Aussichtslosigkeit des Vorgehens im sog. gestreckten Verfahren nach § 64 Abs. 1 Nds. SOG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Sofortvollzugs bei Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr im Falle der Aussichtslosigkeit des Vorgehens im sog. gestreckten Verfahren nach § 64 Abs. 1 Nds. SOG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des Sofortvollzugs bei Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr im Falle der Aussichtslosigkeit des Vorgehens im sog. gestreckten Verfahren nach § 64 Abs. 1 Nds. SOG

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.08.1996 - 4 B 100.96

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Festsetzung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2012 - 13 LB 20/12
    Voraussetzung der Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme ist, dass diese ihrerseits rechtmäßig war (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 7 LA 130/09 -, NJW 2010, 2453; für das VwVG des Bundes: BVerwG, Beschl. v. 21. August 1996 - 4 B 100.96 -, NVwZ 1997, 381).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2010 - 7 LA 130/09

    Annahme eines später vollstreckten Vornahmeverwaltungsaktes beim Anbringen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2012 - 13 LB 20/12
    Voraussetzung der Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme ist, dass diese ihrerseits rechtmäßig war (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 7 LA 130/09 -, NJW 2010, 2453; für das VwVG des Bundes: BVerwG, Beschl. v. 21. August 1996 - 4 B 100.96 -, NVwZ 1997, 381).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 7 LB 153/01

    Zur Kostentragungspflicht für die Beseitigung von Ölverunreinigungen auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.2012 - 13 LB 20/12
    Ein Tätigwerden auf dieser Grundlage kommt aufgrund der besonders schwer wiegenden Form dieses behördlichen Eingriffs nur in besonderen Eilfällen und jeweils nur in letzter Linie in Betracht, nachdem alle anderen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr sorgfältig geprüft worden sind (vgl. Nds. OVG, Urt. des 7. Senats v. 21. Februar 2002 - 7 LB 153/01 -, Juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2016 - 13 LB 143/16

    Diebstahl; Ersatzvornahme; Kosten der Ersatzvornahme; Kraftfahrzeug; Kraftstoff;

    Voraussetzung für die Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme ist jedoch, dass diese ihrerseits rechtmäßig war (vgl. Senatsbeschl. v. 08.06.2012 - 13 LB 20/12 -, juris, Rdnr. 38 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LA 67/16

    (Keine) Verantwortlichkeit des Kraftfahrzeugbesitzers für durch Kraftstoffdiebe

    Im vorliegenden Fall bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme, die der Kostenerhebung zugrundeliegt (zu diesem Erfordernis vgl. Senatsbeschl. v. 08.06.2012 - 13 LB 20/12 -, juris, Rdnr. 38, m.w.N.).
  • VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13

    Erstattung der Kosten für den Einsatz der Wasserbehörde zum Zwecke der

    Voraussetzung der Heranziehung zu den Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen ist, dass die Maßnahmen des Beklagten Teil einer rechtmäßigen Ersatzvornahme waren (Nds. OVG, Beschluss v. 8.6.2012 - 13 LB 20/12, juris m.w.N.).

    Insofern wird die Pflicht des Verursachers zur Kostentragung lediglich klargestellt (Nds. OVG, Beschluss v. 8.6.2012 - 13 LB 20/12, juris).

  • VG Stade, 02.09.2013 - 1 A 2744/12

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Kostentragung für wasserrechtliche

    Insofern wird die Pflicht des Verursachers zur Kostentragung lediglich klargestellt (Nds. OVG, Beschluss v. 8.6.2012 - 13 LB 20/12, juris).

    Voraussetzung der Heranziehung zu den Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen ist zunächst, dass die Maßnahmen des Beklagten Teil einer rechtmäßigen Ersatzvornahme waren (Nds. OVG, Beschluss v. 8.6.2012 - 13 LB 20/12, juris m.w.N.).

  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 3 L 639/19
    Der Sofortvollzug ist daher auf Fälle begrenzt, in denen der Zweck der Maßnahme nicht durch den Erlass eines Verwaltungsakts und die Anordnung von dessen sofortiger Vollziehung nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO erreicht werden kann (ausführlich zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - 7 C 5/11 - juris Rn. 23-24; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Mai 2017 - 3 L 89/13 - juris Rn. 32-33; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 13 LB 20/12 - juris Rn. 40; Urteil der Kammer vom 13. Dezember 2011 - 3 K 453/10 - S. 8 d. Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Bremen, 06.06.2019 - 1 LA 86/17

    Bergung des Schiffes "A. " am 22.10.2014 auf der Ochtum - Bergung;

    Ob der Kostenbescheid daneben auch auf § 91 Abs. 2 BremWG gestützt werden kann oder ob diese Vorschrift neben der Kostentragungsregelung des BremVwVG keine eigenständige Bedeutung hat, soweit dort auch die Pflicht zur Kostentragung für Ersatzvornahmen geregelt ist (vgl. zu § 128 Abs. 2 NWG Nds. OVG, Beschl. v. 08.06.2012 - 13 LB 20/12 - juris), ist daher unerheblich.
  • VG Saarlouis, 19.04.2017 - 6 K 939/16

    PolizeirechtEntfernung eines Altkleider- und Schuhsammelcontainers im Wege der

    zu der entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2012 - 13 LB 20/12 -, Rn. 43, zitiert nach juris.
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 3 L 569/19
    Der Sofortvollzug ist daher auf Fälle begrenzt, in denen der Zweck der Maßnahme nicht durch den Erlass eines Verwaltungsakts und die Anordnung von dessen sofortiger Vollziehung nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO erreicht werden kann (ausführlich zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - 7 C 5/11 - juris Rn. 23-24; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Mai 2017 - 3 L 89/13 - juris Rn. 32-33; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 13 LB 20/12 - juris Rn. 40; Urteil der Kammer vom 13. Dezember 2011 - 3 K 453/10 - S. 8 d. Entscheidungsabdrucks).
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